Kenn dein Recht auf abweichende Prüfungsmodalitäten
An vielen Hochschulen in Österreich ist die Beantragung alternativer Prüfungsmodalitäten tatsächlich einfacher und zugänglicher als die meisten wissen. Alternative Prüfungsmodalitäten reichen dabei von einer Verlängerung der Prüfungsdauer, über das Tragen von Noise Cancelling Kopfhörern, bis hin zu Ersatzleistungen. Es soll allen möglich sein den gleichen Inhalt und die gleiche Leistung, in einem entsprechend flexiblen Modus erbringen zu können, damit keine Benachteiligung für Studierende entsteht.
Wie funktioniert die Beantragung & wer kann beantragen?
Die Beantragung erfolgt in der Regel gegenüber der Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung. Zum Beispiel an der Uni Wien kann diese aber auch über die Studienprogrammleitung erfolgen. Notwendig dafür ist der Nachweis einer Diagnose wie ADHS, oder einen diagnosefreien psychologischen bzw. psychotherapeutischen Nachweis der studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigung.
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