GRAS
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VfGH

E-Voting: Auch 2,5 Jahre danach ist alles unklar!

In der öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes wurden am 5.12. 2011 grundlegende Fragen zur Sicherheit und Nachvollziehbarkeit des E-Voting Verfahrens bei den ÖH-Wahlen 2009 gestellt. Anlass dafür sind die Einsprüche der GRAS und anderen gegen das Ergebnis des ÖH-Wahlen, über die mittlerweile der VfGH zu entscheiden hat. Doch dieser sah sich nicht in der Lage, über die Beschwerden der einzelnen GRAS-Unigruppen zu entscheiden, ohne zuvor von Amts wegen die Rechtsgrundlagen von E-Voting zu prüfen, da schon bei der HochschülerInnenschaftswahlordnung (HSWO) massive rechtliche Bedenken auftraten.

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GRAS: Wir sind da - VfGH

Nach einem mehr als zweieinhalb Jahre dauerenden Verfahren gegen das demokratiepolitisch bedenkliche Projekt E-Voting steht am Montag den 5.12.2011, eine öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes zum Thema elektronische Wahl an.

Nachdem bei der ÖH-Wahl 2009 erstmals "Wählen per Computer" eingesetzt wurde erhoben die Grünen & Alternativen StudentInnen Einspruch gegen E-Voting. Neben den vielen Fehlern im elektronischen System und im Wahlablauf wurde vor allem gegen die Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten, allgemeinen Wahlgrundsätze Einspruch erhoben. Das E-Voting System kann eine freie, geheime und persönliche Wahl niemals garantieren.

Aufgrund der Beschwerden der GRAS wird nun auch der Verfassungsgerichtshof tätig und hat ein sogenanntes Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet. Bei der öffentlichen Verhandlung wird die Verordnung des Ministeriums zu E-Voting auf dem Prüfstand stehen. Für die GRAS ist diese erste Verhandlung des VfGH ein weiterer wichtiger Schritt um die Verfassungswidrigkeit von E-Voting endgültig offiziell feststellen zu lassen. Sogar das zuständige Wissenschaftsministerium sah bei der ÖH Wahl 2011 von einem erneuten Einsatz des fehlgeschlagenen Systems ab.

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