Knapp vor Weihnachten hat der Verfassungsgerichtshof in Bezug auf die Beschwerden über das E-Voting-Verfahren bei den ÖH-Wahlen entschieden und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen aufgehoben. Maßgeblich dafür war die fehlende Überprüfbarkeit des Verfahrens durch die Wahlkommissionen.
Entscheidung des VfGH im Originaltext