Studiengebühren
Die GRAS und die ÖH haben zwar erkämpft, dass Studiengebühren für den Großteil der Studierenden der Vergangenheit angehören. Jedoch werden Studiengebühren vom Ministerium noch immer als Druckmittel für all jene Studierende eingesetzt, die sich länger Zeit nehmen wollten. Und als Diskriminierung von Studierenden, die keinen Pass eines Landes besitzen, das innrhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt.
Also, wer muss keine Studiengebühren zahlen?
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU-BürgerInnen
- Personen, die aufgrund diplomatischer Abkommen (zb Völkerrecht) den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben müssen wie ÖsterreicherInnen
- Flüchtlinge
-> immer nur unter der Voraussetzung, dass innerhalb der vorgesehenen Studienzeit plus zwei Toleranzsemester studiert wurde.
Achtung! In jedem Fall musst du aber den ÖH-Beitrag bezahlen, um inskribiert zu sein!
Wer muss Studiengebühren bezahlen?
- Personen, die die oben beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen 363,36 € plus den ÖH Beitrag bezahlen
- Studierende aus nicht-EWR-Ländern
- Zeiten wie zb Zivildienst werden nicht angerechnet
- Außerordentliche Studierende
-> Studierende, die an mehreren Unis zugelassen sind, müssen nur einmal Studiengebühren bezahlen.
Diese Regelung gilt an Unis und Phs gleichermaßen, es gelten jedoch unterschiedliche Zahlungsfristen.
Auf FHs können von allen Studierenden Studiengebühren verlangt werden.
Folgende FHs verzichten darauf:
-
FH Burgenland
-
FH Oberösterreich
-
FH Joanneum
-
FH für Militärische Führung
-
FH Vorarlberg
-
FH Kärnten
-> Bei parallelen Studien an FH und Universität kann deine Gebühr mehrfach zu entrichten sein.
-> Manche FHs legen Kriterien für den Erlass selbst fest. Da dies von FH zu FH unterschiedlich ist, wende dich einfach an deine lokale ÖH!
Erlass der Studiengebühren
Zusätzlich zu dieser – schon sehr komplizierten – Regelung gibt es noch mehrere Gründe, die zu einem Erlass der Studiengebühren führen können. Diese sind:
- du studierst in einem Semester innerhalb eines EU-, staatlichen- oder universitären Mobilitätsprogramms (zb Erasmus)
- du bist ausländische StudierendeR und deine letzte Uni hat bilaterale Abkommen mit deiner jetzigen Uni
- du bist innerhalb eines Semesters nachweislich durch Krankheit oder Schwangerschaft mehr als zwei Monate vom Studium gehindert
- du bist erwerbstätig und hast im Kalenderjahr vor dem betreffenden Semester mehr als das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze verdient. (zb im Sose 2010: über 5008, 36 €)
- bei dir wurde eine Behinderung von mehr als 50 Prozent festgestellt
- du beziehst in diesem oder im vorherigen Semester Studienbeihilfe
- du bist ausländische StudierendeR aus einem der am wenigsten entwickelten Ländern (siehe Studienbeitragsverordnung)
Für das genaue Prozedere der Erlasses, für die Formulare und Dokumente die du dazu brauchst, wende dich bitte an deine Studienvertretung, deine Universitätsvertretun oder deine ÖH Bundesvertretung!
Weitere Infos erhältst du im Wiki der ÖH Bundesvertretung!