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Prüfungsrecht

Im Wiki der ÖH Bundesvertretung findest du umfassende Informationen über deine Rechte bei Prüfungen!

 

Kurz zusammengefasst:

Dein Studienerfollg wird festgestellt durch:

  • Prüfungen

  • wisenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen)

  • künstlerischen Diplom- und Masterarbeiten

Wissenschaftliche Arbeiten, die du im Rahmen einer Lehrveranstaltung verfasst, zählen als Prüfungen.

Ein Nichtantritt zu einer Prüfung darf nie als negative Prüfungsleistung gewertet werden. 

Vor und während der Prüfung hast du folgende Rechte:

  • PrüferInnenwahl

An Unis hast du erst bei der zweiten Wiederholung, das ist der dritte Antritt, ein Recht auf PrüferInnenwahl.  Auf PHs hat die Prüfungsordnung jedenfalls die Bestellungsweise der PrüferInnen zu enthalten, wobei für die Bachelorprüfungen, je nach organisatorischen Gegebenheiten, Wahlmöglichkeiten für die Studierenden vorzusehen sind (§ 43 Hochschulgesetz.)

  • Prüfungsmethode

LehrveranstaltungsleiterInnen haben vor Beginn jedes Semesters in geeigneter Weise über die Beurteilungskritieren und -maßstäbe ihrer Lehrveranstaltungsprüfung zu informieren.
Kannst du beispielsweise wegen eines gebrochenen Armes eine Prüfung nicht absolvieren, hast ein Recht auf eine andere Prüfungsmethode (zb: mündliche Prüfung).
  • Prüfungstermine

An Universitäten sind Prüfungstermine für Vorlesungen jedenfalls am Anfang, in der Mitte und am Ende des auf die Vorlesung folgenden Semesters anzusetzen. Pro Semester müssen daher drei Prüfungstermine angeboten werden.
Bist du berufstätig, hast Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten und kannst dich daher nicht Vollzeit deinem Studium widmen, kannst du der Universität zu melden, an welchen Tageszeiten du Zeit für Prüfungstermine hast. Die Universität hat deine Meldung nach Möglichkeit zu berücksichten.
  • während der Prüfung

Mündliche Prüfungen sind immer öffentlich. Du kannst daher bei mündlichen Prüfungen immer eine Begleitperson mitnehmen. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt zu geben. Bei einer negativen Beurteilung hat dir der oder die PrüferIn die Gründe zu erläutern. Ist die Prüfung kommissionell, müssen während der gesamten Prüfung alle Mitglieder des Prüfungssenats anwesend sein.
  • Leistungsnachweis

An Universitäten ist dein Zeugnis unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. Jede LehrveranstaltungsleiterIn hat daher spätestens 4 Wochen nachdem du deine Leistung (Prüfung, Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit, etc) abgegeben hast, deine Leistung zu beurteilen und dir darüber ein Zeugnis auszustellen (§ 75 Universitätsgesetz). Bei Pädagogischen Hochschulen gibt es eine entsprechende Regelung leider nicht.

Alle weiteren Informationen erfährst du im Studien- und Sozialrechtswiki der ÖH Bundesvertretung!
 
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