| Was weiß der Staat von dir? |
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Seit dem Datenschutzgesetz 2000 gibt es in Österreich ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht auf Datenschutz. Es gibt dir das Recht zu wissen, wer welche Daten über dich speichert, und in der Folge dann (unter gewissen Bedingungen) auch das Recht auf Löschung oder Richtigstellung dieser Daten.
Angesichts der massiven Datensammlung und -speicherung in Europa sollte mensch zumindest versuchen, die wenigen vorhandenen Methoden zur Kontrolle und Einschränkung der Behörden zu nutzen. Leider wissen zu wenige Menschen davon oder sind unsicher, wie das gehen soll - dabei ists eigentlich ganz einfach!
Hier eine kurze Anleitung, Schritt für Schritt:
Die Dokumente:
Fertig! Die Antwort muss innerhalb von 8 Wochen kommen, merk dir also dein Absendedatum. In die Frist wird allerdings der Postweg nicht einberechnet (d.h. 8 Wochen + max. 6 Tage Postweg für hin und retour). Bitte unbedingt BEIDE Auskunftsbegehren abschicken, um eine vollständige Antwort zu bekommen!
Wieviel bei deinem Auskunftsbegehren wirklich herauskommt, ist nicht von vornherein abschätzbar. Es ist aber wichtig, diese wenigen Instrumente zum Schutz deiner Daten zu nutzen - allein schon, um der Behörde das Gefühl zu geben, dass ihr jemand auf die Finger schaut! |
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