Aktion: Abschiebung stoppen, Internationalität fördern
Am 14.4. 2011 haben wir vor der Universität Wien die Aktion "Abschiebung stoppen - Internationalität fördern" gestartet um auf die massive Schlechterstellung von internationalen Studierenden und Studierenden mit Nicht-EWR-StaatsbürgerInnenschaft aufmerksam zu machen. Mehr Fotos von der Aktion findest du hier und hier auf flickr.
Wissenschaft ist international
Wissenschaft lebt vom Austausch und ist damit international. Will Österreich Teil einer internationalen Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft sein, muss endlich Schluss gemacht werden mit dieser rigorosen Abschottungspolitik.
Die geltenden Fremdenrechtsbestimmungen richten sich gegen Einzelpersonen, denen beim Versuch in Österreich Fuß zu fassen alle erdenklichen Hürden in den Weg gelegt werden. Außerdem sind sie ein weiterer Auswuchs einer wissenschaftsfeindlichen Politik.
Aufgabe der ÖH
Für die GRAS fällt es ganz klar auch in den Aufgabenbereich der ÖH auf solch grobe Missstände in der Fremdenrechtspolitik hinzuweisen und sich aktiv für eine Verbesserung der Situation von Menschen, die zufällig nicht in Österreich geboren sind, einzusetzen.
Die ÖH ist die Interessenvertretung für alle Studierenden– so auch für die, die nicht aus Österreich kommen, aber hier studieren wollen. Um die Qualität der Universitäten und Fachhochschulen zu sichern, ist es notwendig einen internationalen Wissenschaftsbetrieb in diesem Land zu ermöglichen, der auch über den Tellerrand schaut.
Hürden für internationale StudentInnen
Die Schwierigkeit eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen …
Für Menschen aus Nicht-EU und -EWR-Staaten ist es fast unmöglich in Österreich zu studieren. Ihnen werden immense bürokratische sowie finanzielle Hürden in den Weg gelegt.
Ausländische Studierende müssen einen Antrag auf ein Studierendenvisum stellen. Dieses Visum kann nur im Heimatland beantragt werden.
Für Studierende an Universitäten, die eine Aufnahmeprüfung verlangen, bedeutet das nach Österreich zu fliegen, um sich zu inskribieren, die Prüfungen zu bestehen, wieder zurück zu fliegen, den Antrag auf ein Visum zu stellen und monatelang auf eine positive Behandlung zu warten.
Um als StudierendeR ein Visum zu bekommen, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- „Unbescholtenheit“mittels polizeilichem Führungszeugnis
- Finanzierungsnachweis nach § 293 ASVG (Stand 2007 - jährliche Indexanpassung): unter 24 Jahren ca. 4811,28 Euro, darüber ca. 8712 Euro
- Angehörige müssen als Einzelpersonen mindestens 726 Euro im Monat, Ehepaare 1092 Euro monatlich an Einkommen zur Verfügung haben
- beglaubigte Übersetzung der Dokumente, die zu einem Studium berechtigen (was z.B. für AsylwerberInnen aufgrund der Lage im Herkunftsland kaum möglich ist)
Damit nicht genug: Die wenigen, die all diese Einstiegshürden schaffen und damit Studierende an einer Österreichischen Universität sind, erwarten weitere Hürden:
- Studiengebührenin der Höhe von ca. 363,36 Euro im Semester,
- kein passives Wahlrechtbei ÖH Wahlen und somit die Unmöglichkeit ihre Anliegen selbst zu vertreten
- jedes Semester ein Nachweis über den Studienerfolg von 16 ECTS im Semester (UG §75 (6)) - sonst droht der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung
- internationale Studierende haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt - nur in Ausnahmefällen ist es möglich geringfügig als Saisonarbeitskraft zu arbeiten (vgl. geringfügiges Einkommen von 360 Euro und benötigter Einkommensnachweis)
- internationale Studierende haben keine Möglichkeit Stipendien zu beantragen
… und zu behalten
Das Studierendenvisum stellt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung dar. Studierende sind damit ständig davon bedroht, ihren Aufenthaltstitel aus willkürlichen Gründen zu verlieren.
Das bedeutet sie kommen ohne Verfahren(!!) in Schubhaft. Nach einer oft monatelangen Schubhaft – im neuen Fremdenrecht wird diese auf 10 Monate innerhalb von 18 Monaten ausgeweitet – folgt nicht selten eine Abschiebung.
Ein Aufenthaltsverbot kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden:
- öfter als einmal begangene Verwaltungsübertretung:Verwaltungsübertretungen sind z.B. Strafmandate wegen zu schnellem Fahren, Falschparken, die Anzeige wegen der Teilnahme an einer Demonstration (wie etwa Proteste gegen den WKR Ball), ein zu spätes Melden des Aufenthaltsortes (Umzug), …
- finanziellen Mittelnicht nachweisen können
- Ausübung einer Tätigkeit, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz [sic!] nicht entspricht („Schwarzarbeit“): Restriktive Arbeitsbestimmungen lassen vielen kaum eine andere Möglichkeit.
- Vermeintliches Angehören einer „kriminellen Organisation“: In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen rund um die #unibrennt Proteste führt dies zu einem bedrohlichen Szenario: Kommt hier der „Terrorparagraph“ §278a zur Anwendung sind internationale Studierende de facto von Abschiebung bedroht.
- zu spätes oder nicht- Nachweisen des nötigen Studienerfolges.
Fallbeispiel
Letzteres passierte einem Studenten der Politikwissenschaft. Er wurde nachts festgenommen mit den Optionen entweder einen Asylantrag zu stellen – oder in die Türkei abgeschoben zu werden.
Arslan konnte seinen Leistungsnachweis nicht fristgerecht einreichen – und musste um seinen Aufenthalt und sein Studium bangen. Glücklicherweise erfuhren StudienkollegInnen von seinem Problem und wurden gemeinsam mit der ÖH Uni Wien aktiv.
Ohne Visum und ohne Pass, ohne die Möglichkeit zu reisen und seine Familie zu besuchen, ständigen Schikanen der Fremdenpolizei ausgesetzt und unter massiver psychischer Belastung versucht Arslan nun fertig zu studieren. Die Anwaltskosten wurden von der ÖH Uni Wien übernommen, StudentInnen von deren Schicksal niemand erfährt werden chancenlos nach Hause geschickt.
Auch hier gibt es etliche ähnliche Fälle, die nie öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, da niemand davon erfährt.
… nach dem Studium
Auf Studierende aus Drittstaaten, die in Österreich ihr Studium abgeschlossen haben, warten weitere Auflagen:
- sie müssen einen Job mit einem Mindesteinkommen von 1.850 Euro im Monat nachweisen. Angesichts der AkademikerInnenarbeitslosigkeit und den widrigen Umstände für junge WissenschaftlerInnen vor allem zu Beginn ihrer Laufbahn, ist dies eine realitätsferne Hürde.
Rot-Weiß-Rot-Card?
Die kürzlich eingeführte rot-weiß-rot- Card sollte WissenschaftlerInnen und anderen „qualifizierten ZuwanderInnen“ ermöglichen leichter nach Österreich zu migrieren.
Die Kriterien um an eine rot-weiß-rot Card zu gelangen sind jedoch kaum zu bewältigen:
- ZuwanderInnen sollenjung sein
- ein abgeschlossenes Studium haben
- möglichst viel publiziert haben
- perfekt Deutschkönnen
- über ein möglichst hohes Einkommen verfügen. .
Die Card soll befristet ausgestellt werden (auf 1 bis max. 5 Jahre). Wie lange Menschen in Österreich leben können, bleibt daher immer unsicher.
Auch fallen Angehörige in die Quotenregelungen für den Familiennachzug. Darüber hinaus müssen die Familienangehörigen bereits vor ihrer Einreise eine Deutschprüfung absolviert haben.
AsylwerberInnen
Auch für Menschen, die in ihrem Herkunftsland studierten und nach Österreich flüchten mussten, ist die Lage prekär, wie ein prominenter Fall letztes Jahr wieder einmal auf erschreckende Weise bewiesen hat.
Fallbeispiel
Ousmane Camara, ein studentischer Aktivist und Sprecher der Studierendengewerkschaft SEUC aus der westafrikanischen Republik Guinea wurde durch sein politisches Engagement in Guinea für freien Hochschulzugang Opfer von Polizeirepression und Folter.
Seine Eltern kamen 2007 im Militärregime um, Ousmane konnte fliehen.
Im selben Jahr noch stellte Ousmane in Österreich einen Asylantrag - dieser wurde abgelehnt.
Im August 2010 kam er in Schubhaft, ohne je etwas verbrochen zu haben. Ousmane sollte abgeschoben werden - und das, obwohl die politische Lage in Guinea laut Amnesty International als kritisch einzustufen war, das österreichische Außenministerium sogar eine Reisewarnung verhängt hatte und dem Asylwerber dort Folter und Tod drohen würden.
Die Abschiebung konnte in letzter Sekunde verhindert werden, da der Pilot des Abschiebeflugzeugs sich weigerte mit dem sich wehrenden Ousmane zu fliegen. Vorerst wurde eine Abschiebung nach Guinea vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersagt.
Dieser Fall ging glücklich aus. Doch es werden Tausende AsylwerberInnen grundlos in eine ungewisse Zukunft ohne Chancen, meist in lebensbedrohliche Verhältnisse abgeschoben.
Von den meisten Fällen weiß kein Mensch, weil sie möglichst unauffällig geschehen. Ousmane bekam Aufmerksamkeit, da ein Mithäftling im Polizeianhaltezentrum Alarm Schlug.
Get active!
Solche Fälle zeigen nicht zuletzt, wie viel das Engagement Einzelner bewirken kann, wie wichtig es ist Organisationen, die sich täglich mit solchen Fällen beschäftigen, zu unterstützen, an Demonstrationen teilzunehmen, aktiv zu werden.
Wollen wir die groben Missstände beheben, ist eine Abkehr von der rigorosen Abschottungspolitik, wie sie nun die längste Zeit in Österreich betrieben wird, notwendig.
Österreich ist keine Insel und wir sollten für jeden Menschen dankbar sein, der sich dazu entschließt, in diesem Land zu arbeiten, zu studieren, hier zu leben.
Daher fordert die GRAS:
- Abschaffung aller finanzieller und bürokratischer Hürden
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- passives Wahlrecht bei ÖH Wahlen
Als erster Schritt kann es jedoch nur gelten, gegen weitere radikale Verschärfungen im Fremdenrechtsgesetz vorzugehen.
Daher ruft die GRAS zur Teilnahme an der „Wir machen uns stark“ Demonstration am 27.04. auf.