GRAS-Model: Grundsicherung für Studierende
Wieso eine Grundsicherung: Eigentlich sollten die bestehenden Beihilfen- und Stipendienmodelle allen Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Studium ermöglichen - dies ist jedoch nicht der Fall Hier gehts zur Facebook Site "753€ Grundsicherung - Jetzt!"
Die Studierendensozialerhebung 2009 belegt, dass rund 60 % der Studierenden durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten müssen, um sich ihr Studium finanzieren zu können.1 Lediglich 16 % können es sich leisten, während ihrem Studium nicht zu arbeiten. Trotz dieser signifikanten Zahl an erwerbstätigen Studierenden, erhalten nur 18 % Studienbeihilfe.² Wer nebenbei arbeiten muss, um sich das Studium zu finanzieren, hat weniger Zeit zum Studieren. Dies ist auch der häufigste Grund für einen Studienabbruch.
Das Grundsicherungsmodell der GRAS soll die alten Beihilfensysteme ablösen und ein modernes Stipendiensystem schaffen. Studierende sollen als selbst bestimmte Menschen anerkannt werden und genügend Zeit für ihr Studium haben. Durch die Grundsicherung sind Studierende sozial abgesichert, ohne auf ihre Familie oder eigene Erwerbstätigkeit neben dem Studium angewiesen zu sein. Studierende können sich so voll auf ihr Studium konzentrieren. Die Grundsicherung ermöglichst so allen - unabhängig ihrer sozialen Herkunft - ein Studium.
BezieherInnen der Grundsicherung Die Grundsicherung sollen alle Studierende an öffentlichen Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen) erhalten, die ein Diplom-, Bachelor- oder anschließendes Masterstudium studieren.
Sie steht unabhängig vom Alter zu. Es gibt daher keine Alters-Bezugsgrenzen. Der Anspruch auf Grundsicherung besteht für die durchschnittliche Studiendauer des jeweiligen Studiums. Bei Studierenden, die zwei oder mehrere Studienrichtungen gleichzeitig studieren, berechnet sich die Bezugsdauer – ähnlich wie bei der Familienbeihilfe – nach dem gewählten Hauptstudium.
Ähnlich wie beim Bezug der derzeitigen Familienbeihilfe ist ein Leistungsnachweis für den Erhalt der Grundsicherung zu erbringen.
Höhe Die Grundsicherung beträgt 753 Euro pro Monat. Dieser Betrag entspricht der Pensionsausgleichszulage abzüglich der Versicherungskosten. Studierende, die neben dem Studium arbeiten, können dies wie schon beim derzeitigen Modell der Familienbeihilfe bis zu einer Zuverdienstgrenze tun. Übersteigt das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 374,02€, vermindert sich die Grundsicherung um die Hälfte des die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Betrages.
Finanzierung Unser Grundsicherungsmodell soll gesamtgesellschaftlich über vermögensbezogene Steuern finanziert werden und das Beihilfen- und Stipendiensystem ersetzen.
1 Studierendensozialerhebung 2009 des BMWF, Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, Seite 88 und 89.
² Studierendensozialerhebung 2009 des BMWF, Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, Seite 185.