GRAS
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Sozialpolitische Forderungen der GRAS

Ob rot-schwarz, schwarz-blau oder schwarz-orange: Die letzten Jahrzehnte brachten für Studierende viele soziale Einschnitte: 1995/96 die Abschaffung der Freifahrt am Studienort sowie die Verschärfung der Richtlinien für den Bezug der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe. 2001 die Einführung der Studiengebühren. 2007 das absurde Sozialdienstmodell.

Die GRAS schaut diesen Entwicklungen nicht einfach zu, sondern zeigt Alternativen auf. Dieser Artikel dekonstruiert gängige Mythen über das Studium, weist auf Missstände im Stipendiensystem hin und präsentiert, wofür sich die GRAS in der ÖH einsetzen wird.

Sozial ungerechte Studiengebühren

„Die meisten Studierenden bekommen Studienbeihilfe, die müssen dann auch keine Studiengebühren zahlen! Außerdem sind Studiengebühren eh relativ niedrig!“
82% der Studierenden erhalten keine Studienbeihilfe und müssen Studiengebühren zahlen. Weiterhin werden diese Studierenden Semester für Semester mit 363,36€ belastet. Was für manche eine Lappalie ist, drückt bei anderen den Kontostand weiter ins Minus. Die SPÖVP will nun ein absurdes Sozialdienstmodell zur „Abarbeitung“ der Studiengebühren einführen – als ob Studierende mit Studium und Nebenjobs nicht schon genug zu tun hätten. Nicht zu vergessen, dass 11% der Studierenden Kinder betreuen müssen und damit dreifach belastet sind. Das Sozialdienstmodell ist keine Verbesserung für Studierende, sondern führt zu Lohndumping im Sozialbereich.

Die GRAS fordert: Ersatzlose Abschaffung der sozial selektiven Studiengebühren! Bildung ist keine Ware!

Mangelhaftes Stipendienwesen

„Wer Studienbeihilfe bezieht, braucht sich wirklich nicht beschweren!“

Die durchschnittliche Studienbeihilfe beträgt nur 277€. BezieherInnen der Höchstststudienbeihilfe erhalten mit 606€ immer noch zu wenig zum Leben. Wissenschaftsminister Hahn hat angekündigt, dass die Höchststudienbeihilfe um nur 12% von 606€ auf 679€ erhöht wird. Dieser Wert deckt nicht einmal die Inflation seit der letzten Erhöhung von 1999 ab. Was noch viel wichtiger ist: Die neue Höchststudienbeihilfe liegt immer noch 171€ unter der Armutsgefährdungsschwelle von 850€!

Die GRAS fordert: Erhöhung der Höchststudienbeihilfe auf die Armutsgefährungsschwelle von 850€!

Zwang zu prekärer Beschäftigung

„Sollen die Studierenden doch was arbeiten gehen, wie alle anderen auch!“

80% der Studierenden arbeiten bereits während des Semesters oder in den Ferien. Viele dieser Nebenjobs für Studierende sind schlecht bezahlt, beinhalten weder Arbeitslosen- noch Pensionsversicherung und sind für ArbeitgeberInnen sehr flexibel kündbar. Auch unbezahlte Praktika sind zur traurigen Normalität geworden. Volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung und arbeitsrechtlicher Schutz in echten Dienstverträgen ist mittlerweile der Ausnahmefall. Jobs neben dem Studium bringen meist wenig Geld und Erfahrung, sind aber für den Großteil der Studierenden eine Notwendigkeit.

Die GRAS fordert: Schluss mit dem Zwang zu prekärer Beschäftigung, Schluss mit dem Lohndumping!

Mythos Mindeststudiendauer

„Wer hurtig studiert behält die Beihilfe und hat nichts zu befürchten!"

Studienbeihilfe und Familienbeihilfe können nur für die Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt bezogen werden. Diese „Mindeststudiendauer“ war ursprünglich gedacht als Mindestzeit die ein/e Studierende/r auf der Uni verbringen muss, um überhaupt Anspruch auf einen akademischen Grad zu haben. Die Mindeststudiendauer hat mit der Realität der Studierenden nichts zu tun. Stress mit Nebenjobs, überfüllte Seminare, Knock-Out Prüfungen und Mangel an DiplomarbeitsbetreuerInnen führen dazu, dass die Durschnittsstudiendauer bei den meisten Studienrichtungen mehrere Semester über der Mindeststudiendauer liegt.

Die GRAS fordert: Durchschnittsstudiendauer anstelle der Mindeststudiendauer als Bemessungsgrundlage für den Studienbeihilfen- und Familienbeihilfenbezug!

Sozialer Teufelskreis

"Jedes Studium ist in Mindestzeit schaffbar!"

Die Studienpläne sind laut Universitätsgesetz 2002 auf 50 Stunden Arbeit pro Woche fürs Studium ausgelegt. Denn neben der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen werden Seminararbeiten geschrieben, Referate vorbereitet und für Prüfungen gelernt. Es ist klar ersichtlich, dass nur Wunderwuzzis Studium und Jobs parallel schaffen ohne Studienverzögerungen in Kauf nehmen zu müssen. Starke Studienverzögerungen führen zum Verlust von Studienbeihilfe und Familienbeihilfe, dann wird noch mehr Erwerbsarbeit notwendig. Diese verzögert das Studium noch weiter, oder es kommt gar zum Studienabbruch.

Abhängigkeit von Eltern

„Die Eltern füttern ihre Kindern doch ohnehin das ganze Studium durch!“

Erwachsene Kinder haben bis zum Abschluss ihrer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Die Höhe der Studienbeihilfe ist von deren Einkommen abhängig. Oft kommt es jedoch durch private Konflikte oder durch die Wahl der Studienrichtung zu Problemen. Häufig zahlen Eltern nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Summen oder gar nichts. In diesen Fällen besteht zwar die Möglichkeit rechtlich vorzugehen – doch wer will sich dem emotionalen Druck aussetzen und verklagt schon seine eigenen Eltern? Zudem kommt, dass viele Eltern – besonders bei mehreren Kindern – gar nicht in der Lage sind, diesen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Viel sinnvoller wäre es, wenn die Höhe der Studienbeihilfe nur vom Einkommen der/des Studierenden abhängt. Wohlhabende Menschen sollen über höhere Vermögens- und Kapitalsteuern, sowie ein stärker progressives Einkommenssteuersystem zur Finanzierung des Studienförderungssystems beitragen.

Die GRAS fordert: Unabhängigkeit der Studienbeihilfe vom Einkommen der Eltern! Echte Umverteilung muss über das Steuersystem stattfinden, nicht über das Unterhaltsrecht!

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